Gemäss Verlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt AO.________ vom 20. Dezember 2021 ist hinsichtlich der Ausbildung eine positive Entwicklung auszumachen. Seit anfangs August 2021 besucht der Beschuldigte das Bildungsangebot im Strafvollzug. Er habe den Willen bekundet, eine Berufsausbildung im Bereich der Schreinerei zu absolvieren (pag. 1131). Gestützt auf den aktuellen Verlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt AO.________ vom 3. Januar 2023 sei seine Motivation und sein Lerneifer unverändert hoch. Der Beschuldigte nutze das Bildungsangebot, wo er nebst dem Allgemeinunterricht nun auch noch den Englischkurs belegt habe.