6B_1123/2020 vom 02.03.2021 E. 3.3.4). Der Beschuldigte hat in der Schweiz die obligatorischen Schulen besucht und seine prägenden Jugendjahre verbracht. Nach Abschluss der obligatorischen Schule im Juli 2017 ist es ihm während mehreren Jahren nicht gelungen, eine Berufsausbildung in Angriff zu nehmen bzw. erfolgreich abzuschliessen. Er absolvierte eine Vorlehre als Fachmann Gesundheit (FaGe) sowie ein Praktikum in AH.________, wobei er Letzteres schlussendlich abgebrochen hat. Gemäss eigenen Angaben hätte er im Sommer 2019 eine Lehre als FaGe beginnen können.