10.4. hiervor). Damit resultiert in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Bussenhöhe von CHF 1'300.00 (bzw. 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Am 15. April 2020 ist ein rechtskräftiger Strafbefehl ergangen, mit welchem der Beschuldigte wegen mehrfach begangenen Diebstahls mit geringfügigem Vermögenswert u.a. zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt wurde. Dabei handelt es sich um eine gleichartige Strafe zu den obigen Übertretungsdelikten. Dieser rechtskräftige Strafbefehl wurde erstinstanzlich bei der Bemessung der Busse noch nicht berücksichtigt.