Für den Pouletdiebstahl ist eine Busse von CHF 100.00 angemessen, asperierend zu berücksichtigen mit CHF 70.00. Für die geringfügige Sachbeschädigung erscheint eine Busse von CHF 150.00 als angemessen, davon werden CHF 100.00 asperiert. Die Einsatzstrafe von CHF 400.00 ist damit gesamthaft um CHF 700.00 zu erhöhen, was auf Grund der Tatkomponentenprüfung einer asperierten Gesamtbusse von CHF 1'100.00 entspricht. Für die Täterkomponenten rechtfertigt sich ein Zuschlag von CHF 200.00 (Delinquenz während Strafverfahren abzüglich täterseitig entlastende Momente, vgl. Ziff. 10.4. hiervor).