Der Beschuldigte befindet sich im Zeitpunkt des Urteils im vorzeitigen Strafvollzug, wobei er dort in der Schreinerei arbeitete. Trotz seiner schwierigen finanziellen Verhältnisse, ist es dem Beschuldigten gemäss eigenen Angaben anlässlich der Hauptverhandlung möglich, monatliche Beiträge zur Schuldentilgung zu leisten. Die Tagessatzhöhe wird deshalb auf CHF 30.00 festgesetzt, was im Übrigen auch mit dem beantragten Tagessatz der Verteidigung übereinstimmt.