24 noch ein Zuschlag zu machen, der mit 5 Tagessätzen angemessen erscheint. Es ist somit auf eine Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu erkennen. Die Ausführungen der Vorinstanz zur Höhe des Tagessatzes (CHF 30.00) sind sinngemäss immer noch zutreffend (pag. 1479):