Zu asperieren ist der Vorfall mit Hinderung einer Amtshandlung, der auch nach Auffassung der Kammer ungefähr dem Referenzsachverhalt VBRS entspricht und dementsprechend mit 10 Tagessätzen bzw. asperierend mit gerundet 7 Tagessätzen (Asperationsfaktor 2/3) zu berücksichtigen ist. Bei den insgesamt 22 Tagessätzen ist sodann auf Grund der Täterkomponenten (negativ: Delinquenz während Verfahren; positiv: Geständnis, Einsicht etc.) letztlich