Im Gesamtbild der Täterpersönlichkeit ist zwar die gute Führung des Beschuldigten ein positiver Aspekt, der aber insbesondere die frühere massive Uneinsichtigkeit in Form von Delinquenz trotz laufender Untersuchung nicht aufwiegt. Soweit ersichtlich fehlt beim Beschuldigten aktuell noch ein wirklich dauerhaftes soziales Netz ausserhalb der Haft und die Fähigkeit, sein Leben eigenständig, insbesondere finanziell, zu fristen. Im Fall des Beschuldigten wirkt von daher der Vollzug positiv bzw. positiver auf ihn ein, als ein Vollzugsaufschub.