Dem ist nach Ansicht der Kammer im Ergebnis zuzustimmen. Tatsächlich muss auf Grund der mehrfachen und massiven erneuten Delinquenz während laufender Untersuchung festgehalten werden, dass der Beschuldigte diverse Chancen, sich in Freiheit zu bewähren, nicht ergriffen hat. Zu vermeiden ist der Denkfehler, dass die gute Führung im Vollzug bzw. in Haft die Schlechtprognose rückwirkend aufheben könnte, zumal es dabei nicht um eine Bewährung in Freiheit geht, sondern um ein korrektes Verhalten im besonderen Gewaltverhältnis, welches an sich erwartet werden kann.