23 voller Länge zu vollziehen (StGB Praxiskommentar-TRECHSEL/PIETH, N 2 zu Art. 43). Die Vorinstanz hat von einer Schlechtprognose auf Grund der mehrfachen und massiven erneuten Delinquenz während laufender Untersuchung gesprochen (pag. 1482) und damit den teilbedingten Vollzug der Freiheitsstrafe verneint. Dem ist nach Ansicht der Kammer im Ergebnis zuzustimmen.