Dem ist insgesamt mit einer Reduktion von 2 Monaten Rechnung zu tragen. Anzumerken ist noch, dass die tätige Reue – die inzwischen erledigte Abzahlung im Fall AD.________ – an sich ausserhalb des vorliegenden Verfahrens steht (siehe pag. 1330). Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht ersichtlich. Unter Berücksichtigung aller Faktoren resultiert aus den Täterkomponenten unter dem Strich ein Zuschlag von 4.5 Monaten.