1476, 1477). Die Kammer ist der Auffassung, dass Geständigkeit, Einsicht, korrektes Verhalten in der Untersuchung selber und die ausserordentlich positiven Führungsberichte der Justizvollzugsanstalt (20. Dezember 2021 und 3. Januar 2023), welche doch eine über das normale Mass hinaus gehende gute Führung attestieren, im Verbund darauf hinweisen, dass zwischenzeitlich eine positive Persönlichkeitsentwicklung stattgefunden hat (so auch Verfügung Verlängerung Sicherheitshaft vom 9. September 2022, S. 7/pag. 47 Akten SK AJ.________). Dem ist insgesamt mit einer Reduktion von 2 Monaten Rechnung zu tragen.