Trotz der mehrfachen Verhaftungen delinquierte der Beschuldigte in Kenntnis des hängigen Strafverfahrens weiter. Dies zeigt eine ausgeprägte Einsichtslosigkeit. Ihm mussten die Folgen strafbaren Handelns bekannt sein, wurde er doch von Anfang an anwaltlich vertreten. Er musste sich auch der Ernsthaftigkeit des Verfahrens und der drohenden Konsequenzen bewusst gewesen sein. Dass er sich ungeachtet dessen erneut strafbar machte, weist auf eine zusätzliche Unbelehrbarkeit hin, was deutlich straferhöhend ins Gewicht fällt. Seit dem 21. Oktober 2020 befindet sich der Beschuldigte ununterbrochen in Haft, weshalb seither keine neuen Straftaten verzeichnet worden sind.