21 dass er sich gedacht habe, er gehe ins Gefängnis und komme wieder raus. Er habe gedacht, er sei noch jung und ihm könne nicht viel passieren (pag. 1163, Z. 33 ff.). Anhand dieser Aussagen lässt sich bereits die erschreckende Gleichgültigkeit des Beschuldigten gegenüber staatlichen Zwangsmassnahmen erkennen. Er wurde insgesamt fünf Mal angehalten bzw. verhaftet, wobei er zwei Mal einen Tag, einmal 31 Tage und einmal 41 in Haft verbrachte. Trotz der mehrfachen Verhaftungen delinquierte der Beschuldigte in Kenntnis des hängigen Strafverfahrens weiter.