Von einem Beschuldigten kann erwartet werden, dass er sich – nachdem er von einer Anzeige Kenntnis erhalten hat und weiss, dass gegen ihn ein Verfahren läuft – absolut rechtskonform verhält. Dies umso mehr, je massiver ihm die Ermittlungen erscheinen müssen und je gravierender die entsprechenden Tatvorwürfe sind. Anlässlich der Hauptverhandlung und auf Frage, was es brauche, damit er sich rechtskonform und deliktsfrei verhalten könne, gab er an, am Anfang sei es so gewesen,