Nach seiner erneuten Verhaftung musste er die Lehre allerdings wieder abbrechen. Der Beschuldigte musste teilweise auch vom Sozialdienst unterstützt werden. Vor seiner Verhaftung lebte er in einer Wohngemeinschaft mit einer weiteren Person. Die Wohnung habe er ebenfalls mit Hilfe der AG.________ erhalten. Gemäss seinen Angaben, bestehen seine einzigen finanziellen Verpflichtungen darin, seine Schulden (sowie teilweise Regressforderungen der Versicherung) abzubezahlen. Der Beschuldigte ist weder verheiratet noch lebt er in einer stabilen Partnerschaft oder hat Kinder.