Der Beschuldigte ist in AN.________ geboren und kam gemäss eigenen Angaben im Alter von sechs Jahren bzw. im Jahr 2007 in die Schweiz (pag. 1155, Z. 28 ff.). Er verfügt über einen C-Ausweis (pag. 1155, Z. 32 f.). Gemäss seinen Angaben sei er mit seiner Familie aufgrund des Diktators in die Schweiz gekommen, da sein Vater politisch aktiv sei. Er pflegt keinen regen Kontakt zu seinem Vater, zu seiner Mutter allerdings schon. Er hat eine Halbschwester, zwei Schwestern und einen Bruder. Ein weiterer Bruder sei im Jahr 2018 verstorben.