Ferner existiert dort die Kopie eines Anzeigerapports über einen (geringfügigen) Ladendiebstahl vom 14. und 21. Februar 2020 im Coop betreffend je einer Flasche Cognac. Dieser rechtskräftige Strafbefehl vom 15. April 2020 wurde ediert (pag. 1802 f.). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten erscheinen, abgesehen von der hier zu beurteilenden Delinquenz, auch zum heutigen Zeitpunkt als unauffällig bzw. neutral für die Strafzumessung. Die Vorinstanz gibt ihre Erkenntnisse hierzu – bezogen auf den Urteilszeitpunkt – korrekt wie folgt wieder (pag. 1475 f.):