20 10.4 Täterkomponenten Der Beschuldigte hat auch nach dem jüngst eingeholten Strafbericht vom 3. Januar 2023 keine Vorstrafen verzeichnet (pag. 1789), was aber neutral zu gewichten ist. Nach den edierten Migrationsakten erging am 14. September 2017 ein Strafbefehl der Jugendstaatsanwaltschaft (Diebstahl von geringem Vermögenswert [Fingerspinner]) mit Verweis. Ferner existiert dort die Kopie eines Anzeigerapports über einen (geringfügigen) Ladendiebstahl vom 14. und 21. Februar 2020 im Coop betreffend je einer Flasche Cognac.