___ von der objektiven Tatschwere her leicht gravierender erscheint als der Referenzsachverhalt VBRS (Ellbogen in die Magengegend als Widerstand gegen eine Festnahme, 20 Strafeinheiten). O.________ erhielt einen Fusstritt gegen den Brustkorb. 25 Tage erscheinen hier angemessen, wobei – analog dem Raub z.N. von H.________ – eine knapp leicht verminderte Schuldfähigkeit zu veranschlagen ist, was mit einem Abzug von 3 Tagen berücksichtigt wird. Von den 22 Tagen sind circa 2/3 zu asperieren, ausmachend gerundet 15 Tage.