Dass dies jedoch gerade auch auf den Beschuldigten zugetroffen hätte und zudem auch noch eine Reduzierung seines Allgemeinzustandes mit sich gebracht hätte, ist nicht dargetan. 15 Tage erscheinen schuldangemessen. Der Vorfall wird asperierend mit 10 Tagen (Asperationsfaktor 2/3) berücksichtigt. 10.2.7 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Der Vorinstanz kann zugestimmt werden, dass der Vorfall z.N. von O.________ von der objektiven Tatschwere her leicht gravierender erscheint als der Referenzsachverhalt VBRS (Ellbogen in die Magengegend als Widerstand gegen eine Festnahme, 20 Strafeinheiten).