10.2.5 Hausfriedensbruch z.N. der J.________ GmbH Die Bandbreite der im VBRS-Katalog genannten Hausfriedensbrüche erstreckt sich von schon fast begründeten Hausrechtsverletzungen durch den Vermieter (5 Strafeinheiten) bis zum Bruch des Hausrechts in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers (40 Strafeinheiten). Der gewaltsame Hausfriedensbruch i.S. J.________ in Abwesenheit von weiteren Personen bewegt sich hier zwischendrin, weshalb eine Strafe von 20 Tagen angemessen erscheint. Auf Grund des engen Zusammenhangs mit den anderen Delikten z.N. der J.___