19 war. Etwa pag. 415 Z. 38 ff. zeigt deutlich, dass auch der Beschuldigte (neben D.________) aktiv an der vorsätzlichen Sachbeschädigung beteiligt war. Auch im Quervergleich mit dem Referenzsachverhalt VBRS (Auto zerkratzt, Sachschaden ca. CHF 300.00 = 15 Strafeinheiten) sind 20 Strafeinheiten schuldangemessen. Die Sachbeschädigung ist auf Grund des engen Zusammenhangs mit den anderen Delikten z.N. der J.________ GmbH mit einem Asperationsfaktor von 1/2 zu asperieren, somit sind 10 Tage zu addieren. 10.2.5 Hausfriedensbruch z.N. der J.__