_ von einer (starken) Alkoholisierung sprachen. Dieser Vorfall wird asperierend mit 8 Monaten berücksichtigt (Asperationsfaktor 2/3). 10.2.2 Diebstahl z.N. von I.________ Die Vorinstanz resümiert die Referenzsachverhalte in den VBRS-Richtlinien zum Diebstahl im Elektronikfachgeschäft wie auch zum Garderobendiebstahl mit weitaus höheren Deliktsbeträgen im dreistelligen Bereich und der Empfehlung von 30 Strafeinheiten (pag. 1472 f.). Dementsprechend schätzt sie die konkrete Tatschwere etwas geringer ein und geht von 20 Strafeinheiten aus.