1468 f.): Es ist zu erwarten, dass eine (höhere) Geldstrafe nicht vollzogen werden könnte. Der Beschuldigte befindet sich in Haft, verfügt über keine abgeschlossene Ausbildung und hat nur vage Aussichten seine finanziellen Verhältnisse zukünftig zu verbessern. Im Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten sind per 6. Oktober 2021 Betreibungen in der Höhe von CHF ca. 7'500.00 sowie Verlustscheine in der Höhe von ca. CHF 700.00 verzeichnet (pag. 1084 f.). Er verfügt somit über keine finanziellen Mittel, um eine Geldstrafe bezahlen zu können. Weiter ist nicht ersichtlich, dass er solche innert absehbarer Zeit auf legalem Weg erlangen könnte.