Die Bestimmung der schwersten Straftat erfolgt abstrakt nach der höchsten Strafandrohung. Bei gleichem Strafrahmen ist jedes der entsprechenden Delikte für die Einsatzstrafe geeignet, wobei gemäss MATHYS (Leitfaden Strafzumessung, 2. Auflage 2019, Rz. 485) zu prüfen ist, welche Straftat im konkreten Fall die höchste Strafe nach sich zieht.