14 Bezug genommen wird, ist zu betonen, dass dies zulässig ist, mit der Einschränkung, dass Straftaxen nur Richtlinienfunktion haben und das Gericht nicht binden oder daran hindern sollen, seine Überzeugung zur schuldangemessenen Strafe im Sinne von Art. 47 StGB frei gewinnen und begründen zu können (WIPRÄCHTI- GER/KELLER, in Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Auflage 2018, N. 213 Art. 47).