Das Kantonale Zwangsmassnahmegericht befand in seinem Haftanordnungsentscheid vom 23. Oktober 2020: «Die zahlreichen Interventionen von Polizei und Staatsanwaltschaft und die bisher zweifache Versetzung in Untersuchungshaft scheinen ihn überhaupt nicht beeindruckt zu haben» (pag. 126). III. Strafzumessung