13 gen Widerhandlungen gegen das kantonale Strafgesetz durch Nachtruhestörung und durch Verweigerung der Namensangabe schuldig gesprochen (pag. 1457 ff.). Gestützt auf einen Verhaftungsbefehl wegen des Falles S.________ (pag. 856) erfolge am 21. Oktober 2020 in der Schreinerei der AF.________ (pag. 104; Drogenschnelltest war THC-positiv, pag. 574) eine erneute Anhaltung des Beschuldigten (mit bis zur Berufungsverhandlung fortdauernder Inhaftierung). Das Kantonale Zwangsmassnahmegericht befand in seinem Haftanordnungsentscheid vom 23. Oktober 2020: