aus, weshalb es hier beim Beschuldigten lediglich zu einem Schuldspruch wegen Tätlichkeiten kam (pag. 1434). Laut Anzeige versuchte der Beschuldigte sodann am 10. Oktober 2020 in Bern am P.________, sich frühmorgens einer Personenkontrolle (von ihm durch auffälliges Verhalten in einer Gruppe von Personen provoziert) zu entziehen, wobei er lauthals umhergeschrien und die Angabe seiner Personalien verweigert habe (pag. 641). Der Beschuldigte wurde hierfür wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie we-