12 der Beschuldigte herumgeschrien. Später habe er teilweise Schnappatmung und weitere Gemütsschwankungen gezeigt. Als er bewusstlos geworden und nicht mehr ansprechbar gewesen sei, habe man ihn ins Q.________ verlegen müssen. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er O.________ mehrfach beschimpft. Nachträglich sprach der Beschuldigte von einem Filmriss ab dem Aussteigen an der Station in Gümligen (pag. 444), konnte sich dann später aber doch an Details erinnern (pag. 450). Er habe viel Wodka und Whisky getrunken (lt. Vorhalt pag. 444 Z. 86 1.7 Promille [siehe hierzu auch HV-Protokoll pag.