Dabei sei die Tasche am Reissverschluss kaputt gegangen und eine Stange Zigaretten abhanden gekommen. Auf Grund des Videomaterials konnte der Beschuldigte als Beteiligter identifiziert werden. Den Diebstahl räumte der Beschuldigte bei der Anhaltung ein (pag. 563). Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten hierfür des Diebstahls und der geringfügigen Sachbeschädigung schuldig. Am 18. Juli 2020 erfolgte eine weitere Festnahme des Beschuldigten unmittelbar nach dem Vorfall z.N. von H.________ in Gümligen, dies auf Grund eines Tätersignalements (pag. 67). Die Anklageschrift umschreibt den Vorfall z.N. von H.________ vom 18. Juli 2020 wie folgt (pag.