Am 26. März 2020 wurde der Beschuldigte mit Kollegen angehalten und kontrolliert. Gemäss Anzeige vom 17. April 2020 habe der Beschuldigte nach Marihuana gerochen und den Konsum auch eingestanden (pag. 431). Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz hierfür wegen Betäubungsmittelkonsums schuldig gesprochen (pag. 1462). Gestützt auf eine Videoüberwachung und ein Tätersignalement hielt die Polizei den Beschuldigten wegen des Einbruchdiebstahls in die J.________ Tankstelle, begangen am 14. April 2020 kurz nach Mitternacht in Bern, an (pag. 64). Er wurde gleichentags aus der Polizeihaft entlassen. Der Beschuldigte brach zusammen mit