Diese ergab beim Beschuldigten den Besitz von vier Tabletten Temesta ohne Rezept. Weiter gestand der Beschuldigte ein, Marihuana zu konsumieren. Der Beschuldigte wurde entsprechend der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen (pag. 387 ff., 1462 ff.). Der Vollständigkeit halber sei auch auf die Vorfälle vom 14. und 21. Februar 2020 hingewiesen, wobei diese nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Der Beschuldigte entwendete an beiden Daten im Coop AC.________ eine Flasche Cognac (vgl. Strafbefehl vom 15. April 2020, pag. 1802 f.). Am 26. März 2020 wurde der Beschuldigte mit Kollegen angehalten und kontrolliert.