290) ergab sich, dass auf demselben Zug dem schlafenden I.________ die Brieftasche gestohlen worden war. Dies räumte der Beschuldigte ein, wobei er das Ganze als Mutprobe bezeichnete. Es kam entsprechend auch zu einem Schuldspruch wegen Diebstahls z.N. von I.________ (pag. 1437 ff., 1441). Der Beschuldigte kam als Folge seiner Aktivitäten im Zug in Untersuchungshaft und wurde erst am 18. November 2019 entlassen (pag. 61). Auf Grund des verdächtigen Verhaltens einer Gruppe von Jugendlichen im Manor unterzog die Polizei u.a. auch den Beschuldigten am 21. November 2019 in Thun einer Personenkontrolle. Diese ergab beim Beschuldigten den Besitz von vier Tabletten Temesta ohne Rezept.