_ gesetzt, diesen gegen die Wand bzw. die Scheibe gedrückt und Geld eingefordert haben. G.________ habe schliesslich sein Portemonnaie präsentiert, woraus der Beschuldigte eine indische Banknote genommen habe (das Geld «landete» schliesslich im Büstenhalter der Begleitung des Beschuldigten, AB.________). G.________ hätte anschliessend noch Geld an einem Bancomaten abheben bzw. Alkohol kaufen sollen. Laut AB.________ sei der Beschuldigte damals stark alkoholisiert gewesen (pag. 315/356 [so auch G.________ pag. 369 Z. 100], der Atemlufttest ergab allerdings lediglich einen Wert von 0.31 mg/L, pag.