Gestützt auf den gleichentags erfolgten Drogen-Schnelltest wurde der Beschuldigte jedoch wegen Betäubungsmittelkonsums schuldig gesprochen (pag. 178, 1462 ff.). Als die Securitas und Transportpolizei am frühen Morgen des 19. Oktober 2019 wegen einer Schlägerei am Hauptbahnhof Zürich ausrücken mussten, erfuhren sie vom Vorfall z.N. von G.________, welcher sich kurz zuvor ereignet hatte (pag. 28 ff.). Laut Anklageschrift habe der Beschuldigte auf der Zugfahrt von Bern