6. Allgemeines Die Schuldsprüche wegen mehrfachen Raubs, mehrfachen Diebstahls, teilweise geringfügig begangen, mehrfacher Sachbeschädigung, teilweise geringfügig begangen, Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung, Tätlichkeit, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), mehrfach begangen, Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1), mehrfach begangen, sowie Widerhandlung gegen das kantonale Strafgesetz (KStrG; BSG 311.1) blieben wie zuvor erwähnt unangefochten (vgl. Ziff.