1. zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft; 2. zu einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 30.00. Im Falle des schuldhaften Nichtbezahlens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00. Im Falle des schuldhaften Nichtbezahlens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen; 4. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren (inkl. SIS Ausschreibung); 5. zur Bezahlung von 4/5 der erst- und der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD).