1. des Freispruchs von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 28. September 2019 in Bern, gemeinsam mit E.________ und unbekannt z.N. von F.________ (DB: rund CHF 400.00), unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5 der auf ihn entfallenden Kosten), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6’052.35 und Auslagen von CHF 535.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________), insgesamt bestimmt auf CHF 6’587.80, an den Kanton Bern;