1. zu einer Freiheitsstrafe von 17.5 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf vier Jahre festzusetzen. Die bisher ausgestandene Haft von 888 Tagen sei an die Strafe anzurechnen. 2. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 750.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf vier Jahre festzusetzen. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1’256.00. 4. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. II. A.________ sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen.