Weiter wurde der rechtskräftige Strafbefehl vom 15. April 2020 ediert (pag. 1802 f.) und bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) das provisorische Ende der Haftdauer angefragt (vgl. Email vom 21. Dezember 2022 der BVD, pag. 1773 f.). Auf Antrag der Verteidigung wurde zudem an der Berufungsverhandlung eine E-Mail vom 11. Januar 2023 vom Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt AO.________ zu den finanziellen Verhältnissen des bzw. der Abzahlung offener Forderungen durch den Beschuldigten zu den Akten genommen (pag. 1829 ff.). An der Berufungsverhandlung wurde der Zeuge C.________