3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Führungsbericht bei der Justizvollzugsanstalt Solothurn sowie aktuelle Berichte beim Migrationsdienst des Kantons Bern und beim Staatssekretariat für Migration hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1548 ff., 1768 f., 1776 f., 1785 ff.). Weiter wurde der rechtskräftige Strafbefehl vom 15. April 2020 ediert (pag.