verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Die Untersuchungshaft von 195 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 19. Februar 2021 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 810.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 5. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten (4/5 der Kosten der Tabelle, vgl. unten),