Betreffend Rechtsanwalt B.________ Die Vorinstanz hat die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ auf CHF 8'425.15 (amtliche Entschädigung; inkl. Auslagen und MWST) bzw. CHF 10'273.85 (Entschädigung volles Honorar; inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und den Beschuldigten in vollem Umfang zur Nach- und Rückzahlung verpflichtet (pag. 1156, S. 4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Sie kürzte dabei das von Rechtsanwalt B.______