22. SIS-Ausschreibung Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die im Urteilszeitpunkt noch geltende Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS-II-Verordnung; ABI. L 381 vom 28. Dezember 2006), per 6. März 2023 ausser Kraft gesetzt wurde. Da diese Regelung zuvor parallel zur SIS-Verordnung-Grenze in Kraft war und die Anordnungsvoraussetzungen für eine SIS-Ausschreibung soweit vorliegend relevant gleichbedeutend sind, hat dies keine weiteren Auswirkungen.