Urteil des Bundesgerichts 6B_1038/2021 vom 9. Mai 2022 E. 3.2). Generell kann mit Verweis auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 265 vom 10. Juni 2020 E. 17.1 festgehalten werden, dass die Menschenrechtslage in Eritrea und besonders die Situation von Militärdienstverweigerern dynamisch ist. Beim vorliegenden Strafmass wird zwischen der Anordnung und dem Vollzug der Landesverweisung einige Zeit vergehen. Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt betreffend Eritrea kein generelles Vollzugshindernis bejahen (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_555/2020 vom 12. August 2021 E. 1.4). Die Pandemiebedingte Schliessung des Flughafens Asmara (pag. 713) ist nicht mehr aktuell und