Der Beschuldigte war rund 6 Jahre lang in Freiheit in der Schweiz und hat sich während dieser Zeit kaum integriert. Er verfügt über keine Ausbildung und ging grösstenteils keiner Erwerbstätigkeit nach. Sein soziales Netzwerk beschränkt sich auf Landsleute. Von einer gelungenen Integration kann keine Rede sein. Seine Wiedereingliederung in der Schweiz ist fraglich. Es ist nicht einzusehen, was sich seit der Inhaftierung wesentlich geändert haben sollte, zumal der Beschuldigte nicht einsichtig ist. Die Aussichten auf Wiedereingliederung in Eritrea sind nicht besonders gut, aber vorhanden.