Die wirtschaftliche Lage in Eritrea ist notorisch schwierig, was eine Wiedereingliederung erschwert. Zum politischen Klima sind jedoch Anzeichen von Verbesserung auszumachen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 265 E. 17.1). Der Beschuldigte hat lange Zeit in Eritrea gelebt und dort nahe Verwandte. Die Situation in Eritrea ist für ihn nicht schlechter, als sie es aufgrund der wirtschaftlichen Instabilität im Land für alle Einwohner ist. Im Weiteren wird auf die untenstehenden Ausführungen zum unechten Härtefall verwiesen. Wiedereingliederungsaussichten in der Schweiz -