1121 Z. 37 f., 42 und pag. 1092). In der Schweiz erlernte er keinen Beruf, ging keiner geregelten Erwerbstätigkeit nach und wird finanziell seit Jahren vollumfänglich von den Sozialdiensten unterstützt (pag. 604 und 704). Deutschkenntnisse, besonders passive, sind durchaus vorhanden und für Alltagskonversationen ausreichend. Darüber hinaus hat er sich jedoch nicht weiter in die Schweizer Gesellschaft integriert, sondern scheint primär ein Bezugsnetz mit Landsleuten zu haben. Er kennt aufgrund seiner Kindheit und Jugendzeit im Heimatland dessen Kultur, spricht die Sprache und verfügt über ein familiäres Netz im Heimatland.